Allgemeine Geschäftsbedingungen für die WINDFORCE Conference 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die WINDFORCE Conference 2020

 

Mit Ihrer Registrierung für die Veranstaltung bestätigen Sie, dass Sie die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelesen haben und damit einverstanden sind. Dies gilt auch für besondere Konditionen, die den Teilnehmenden oder Angemeldeten für bestimmte Veranstaltungen bekannt gegeben werden.

Die WINDFORCE 2020 wird von der Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und von der WAB e.V. durchgeführt.

1. Registrierung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, sei es über ein Online-Formular, eine E-Mail oder ein Fax an den WAB e.V.. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge angenommen, in der sie bei der WAB eingehen. Dies wirkt sich jedoch nicht auf separate Auswahlprozesse für bestimmte Ereignisse aus. Kann eine Anmeldung nicht angenommen werden, benachrichtigt die WAB die an einer Anmeldung interessierte(n) Person(en) rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.

Die Konferenzgebühren beinhalten Mittagessen und Erfrischungen vom Buffet in den Pausen, Konferenzdokumente und einen Online-Zugang zu den Präsentationen und dem Konferenzdinner der WINDFORCE Conference.

Die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen und deren Teile ist begrenzt und Anmeldungen werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der die Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und der WAB e.V. sie empfangen.

Der Name des oder der Teilnehmenden erscheint in der offiziellen Teilnehmerliste, wenn er oder sie sich vor Ablauf der Anmeldefrist anmeldet. Spätere Buchungen oder Änderungen können nicht in die offizielle Teilnehmerliste aufgenommen werden.

Anmeldungen sind nur für ganze Konferenztage möglich. Die Buchung von Einzelsitzungen oder Präsentationen ist nicht möglich.

 

2. Besondere Konditionen

Anmeldung als Studierende

Um sich als Studierende anzumelden und von den speziellen Studierenden-Konditionen zu profitieren, müssen Sie Ihren Status als Studierende(r) dokumentieren, indem Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder Ihren Studierendenausweis hochladen. Die Konferenzgebühr für Studierende beinhaltet die Teilnahme am 03. und 04. September 2020 mit Mittagsbuffet, Erfrischungen in den Pausen, Konferenzunterlagen und Online-Zugang zu den Präsentationen.

Die Teilnahme am WINDFORCE Conference Dinner ist inklusive und kann für eine Begleitperson für 100,00 € gebucht werden.

Anmeldung als Start-up

Das Start-up-Paket beinhaltet

  • Teilnahme an beiden Konferenztagen
  • Mittagsbuffet und Erfrischungen in den Pausen sowie das Konferenzdinner
  • Konferenzdokumente und Online-Zugriff auf die Präsentationen
  • Kostenlose einjährige Probemitgliedschaft im WAB e.V.

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der verfügbaren Start-up-Pakete auf 20 begrenzt ist und Anmeldungen in der Reihenfolge bearbeitet werden, in der die Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und der WAB e.V. diese erhalten. Über die Aufnahme von Firmen als Start-up entscheiden die  Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf diese Konditionen besteht nicht.

 

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist mit der Anmeldebestätigung fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Sollte in der Rechnung ein anderes Zahlungsdatum angegeben sein, gilt dieses Datum. Bei verspäteter Zahlung behalten sich die Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und der WAB e.V. das Recht vor, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Zahlungen müssen von Dienstleistungen Dritter unabhängig sein (wie Subventionen oder Zuschüsse).

Die Teilnahmegebühr wird im Auftrag des Veranstalters erhoben: Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH, Barkhausenstraße 4, 27568 Bremerhaven.

Die Teilnehmer können einen Ersatz für ganze Tage benennen. Für jede Überweisung nach Rechnungserhalt wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR erhoben.

Dokumente und Papiere werden nach Eingang der vollständigen Zahlung verteilt. Verlorene oder nicht verwendete Dokumente werden nicht erstattet oder ersetzt.

 

4. Rücktritt und Kündigung

Bei Absage nach Ablauf der Frühbucher-Anmeldefrist (30. Juni 2020) werden 30 Prozent der jeweiligen Tagungsgebühr erhoben. Bei einer Stornierung nach diesem Datum wird die volle Gebühr berechnet. Das Datum des Inkrafttretens der Kündigung ist das Datum, an dem sie bei der WAB eintrifft. Geht die schriftliche Kündigung nicht fristgerecht ein, ist der Vertragspartner in jedem Fall zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Stornierungen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten: WAB e.V./OWMV t: +49 471 39177 0 mail: info@wab.net.

 

Die Teilnehmer dürfen für ganze Veranstaltungstage eine Ersatzperson benennen. Nimmt ein Teilnehmer nicht an einzelnen Veranstaltungsteilen teil, hat er keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unverändert. Die Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und der WAB e.V. behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen (z. B. wenn die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde). In diesem Fall wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.

 

5. Absage von Veranstaltungen

Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und WAB e.V. behalten sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, insbesondere wenn die Anmeldungen nicht ausreichen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren gemäß Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine kurzfristige Absage oder eine Absage einer Veranstaltung, auch ohne vorherige Ankündigung an die Teilnehmer, sollte diese nicht mehr möglich sein.

 

6. Ersatz von Vortragenden

Wenn sich dies nicht wesentlich auf das Gesamtformat der Veranstaltung auswirkt, berechtigt ein Austausch von Vortragenden oder eine Änderung des Programmplans einen Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Zahlung einer ermäßigten Gebühr. Die Kündigungsmöglichkeiten aus wichtigem Grund bleiben unverändert.

 

7. Ausschluss von der Teilnahme

Die Veranstalter Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und der WAB e.V. behalten sich das Recht vor, Teilnehmer in besonderen Fällen von der weiteren Teilnahme auszuschließen (etwa wenn sich die Zahlung verzögert oder eine Person die Veranstaltung und ihr Programm stört). In diesem Fall haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der Teilnahmegebühren oder sonstiger Kosten.

 

8. Haftung

Die Veranstalter Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und WAB e.V. sowie die Eigentümer von Konferenz- und Veranstaltungsräumen und die von ihnen autorisierten Personen haften nicht für Schäden, insbesondere für Schäden, die durch Unfälle, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl verursacht wurden, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und des WAB e.V. oder deren Vertreter.

 

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und der WAB e.V. zur Verfügung gestellt werden im Zusammenhang mit Buchungen werden elektronisch verarbeitet und ausschließlich zur Buchungsabwicklung und für Kundendienstzwecke verwendet. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer zudem damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von der Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH und des WAB e.V. gespeichert werden. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Auf das Widerspruchsrecht der betroffenen Person gemäß § 28 Abs. 4 DSG wird ausdrücklich hingewiesen.

 

10. Copyright von Fotos oder Filmen

Mit der Anmeldung zur Konferenz erteilt der Teilnehmer automatisch dem WAB e.V. und der Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH – und mit deren Einverständnis auch Presse- und Fernsehteams – die Erlaubnis, Foto- und Videomaterial der Konferenz und ihrer Teilnehmer zu erstellen. Das Material darf vom WAB e.V. sowie von der Offshore Wind Messe und Veranstaltungs GmbH kostenlos für Marketing- und Kommunikationszwecke verwendet werden, unter Berücksichtigung des Urheber- und Leistungsschutzgesetzes.

 

11. Nebenabreden

Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der ursprüngliche Angemeldete gemeinsam als Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag und die Umbuchungsgebühren.

 

12. Rechtsgrundlage

Es gilt ausschließlich das Recht des Amtsgerichts Bremen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts CISG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist die Stadt Bremerhaven. Erfüllungsort ist die Stadt Bremerhaven. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Bremerhaven, Dezember 2019